Mitgliedschaft und Satzung

Die Abtei­lungs- und Bei­trags­ord­nung der TSA Wein­heim als Down­load. Ände­rungs­wün­sche kön­nen mit die­sem For­mu­lar bean­tragt wer­den. Das Anmel­de­for­mu­lar kann hier her­un­ter­ge­la­den wer­den.

Seit dem 1. Janu­ar 2023 erhebt die Tanz­sport­ab­tei­lung (TSA) pro Mit­glied fol­gen­de Abtei­lungs­bei­trä­ge:

Meine Tabelle
Gruppen Monatsbeitrag (Euro)
Erwachsene 12,00
Ermäßigte * 8,00
Formation (und keine weitere Gruppe) 2,00
Passive, fördernde Mitglieder 2,00

* Die ermä­ßig­ten Bei­trä­ge gel­ten für Kin­der und Jugend­li­che bis zu einem Alter von 18 Jah­ren, sowie für Schü­ler, Aus­zu­bil­den­de, Stu­den­ten, Sozi­al­dienst­leis­ten­de und Rent­ner nur gegen Nach­weis, der spä­tes­tens am 30. Novem­ber der TSG-Mit­glie­der­ver­wal­tung im Hec­tor Sport-Cen­trum (HSC) für das Fol­ge­jahr vor­lie­gen muss.

Die Kos­ten für die Start­mar­ken wer­den von den Tur­nier­paa­ren und der For­ma­ti­on selbst getra­gen. Für nicht besuch­te oder aus­ge­fal­le­ne Trai­nings­stun­den dür­fen kei­ne Bei­trags­kür­zun­gen vor­ge­nom­men wer­den.

In den Som­mer­fe­ri­en und in den Weih­nachts­fe­ri­en Baden-Würt­tem­berg sowie an Fei­er­ta­gen fin­det kein Unter­richt statt.

Die For­ma­ti­on orga­ni­siert sich selbst, wodurch Zusatz­kos­ten für bei­spiels­wei­se Trai­ner oder Schmin­ke ent­ste­hen kön­nen. Die Abtei­lungs­lei­tung hat dar­auf kei­nen Ein­fluss und die Kos­ten wer­den von der For­ma­ti­on selbst getra­gen.

Fälligkeit der Beiträge

Das Ver­eins­mit­glied ist für die recht­zei­ti­ge und ord­nungs­ge­mä­ße Beglei­chung des Bei­tra­ges ver­ant­wort­lich.
Für Mit­glie­der, die nicht am Ein­zugs­ver­fah­ren teil­neh­men, kön­nen Bear­bei­tungs­ge­büh­ren erho­ben wer­den (vgl. TSG-Bei­trags­ord­nung).

Arbeitsstunden

Im Jahr fin­den min­des­tens vier Arbeits­ein­sät­ze statt, an denen jedes Mit­glied zwi­schen 16 und 65 Jah­ren gemäß der fol­gen­den Auf­lis­tung Arbeits­stun­den im Kalen­der­jahr zu leis­ten hat (antei­lig bei unter­jäh­ri­gem Ein­ritt)

  • Mit­glie­der im Hob­by­be­reich (2 Stun­de)
  • Mit­glie­der im Tur­nier­be­reich (10 Stun­den)
  • Pas­si­ve Mit­glie­der (frei)
  • Mit­glie­der der For­ma­ti­on, inso­fern sie sonst in kei­ner Grup­pe sind: frei
  • Abtei­lungs­lei­tung: kei­ne zusätz­lich (wird durch ehren­amt­li­che Tätig­keit abge­gol­ten)

Arbeits­stun­den sind nur inner­halb eines Tanz­paa­res über­trag­bar. Jede nicht geleis­te­te Stun­de wird am Jah­res­en­de mit 12,00 Euro in Rech­nung gestellt bzw. per Last­schrift abge­bucht.

Die Abtei­lungs­lei­tung hat die Mög­lich­keit, Arbei­ten außer­halb der Arbeits­ein­sät­ze als Arbeits­stun­den anzu­er­ken­nen. Außer­dem darf die Abtei­lungs­lei­tung die erfor­der­li­chen Arbeits­stun­den für ein Kalen­der­jahr redu­zie­ren.

Kündigungsfristen

Die Kün­di­gung der Abtei­lungs­mit­glied­schaft ist zum 30. Juni und 31. Dezem­ber eines Jah­res mög­lich, wenn Sie spä­tes­tens einen Monat vor­her schrift­lich gegen­über dem Abtei­lungs­lei­ter oder der TSG Mit­glie­der­ver­wal­tung erklärt wur­de.

Voraussetzung zur TSA-Mitgliedschaft

Die Mit­glied­schaft in der Abtei­lung setzt eine Mit­glied­schaft in der TSG 1862 Wein­heim vor­aus.

Infos

Wei­te­re Infos fin­den Sie bei der TSG-Mit­glie­der­ver­wal­tung (Tel.: 06201 99950 oder Info@tsg-weinheim.de).