Die Abteilungs- und Beitragsordnung der TSA Weinheim als Download. Änderungswünsche können mit diesem Formular beantragt werden. Das Anmeldeformular kann hier heruntergeladen werden.
Seit dem 1. Januar 2023 erhebt die Tanzsportabteilung (TSA) pro Mitglied folgende Abteilungsbeiträge:
Gruppen | Monatsbeitrag (Euro) |
---|---|
Erwachsene | 12,00 |
Ermäßigte * | 8,00 |
Formation (und keine weitere Gruppe) | 2,00 |
Passive, fördernde Mitglieder | 2,00 |
* Die ermäßigten Beiträge gelten für Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von 18 Jahren, sowie für Schüler, Auszubildende, Studenten, Sozialdienstleistende und Rentner nur gegen Nachweis, der spätestens am 30. November der TSG-Mitgliederverwaltung im Hector Sport-Centrum (HSC) für das Folgejahr vorliegen muss.
Die Kosten für die Startmarken werden von den Turnierpaaren und der Formation selbst getragen. Für nicht besuchte oder ausgefallene Trainingsstunden dürfen keine Beitragskürzungen vorgenommen werden.
In den Sommerferien und in den Weihnachtsferien Baden-Württemberg sowie an Feiertagen findet kein Unterricht statt.
Die Formation organisiert sich selbst, wodurch Zusatzkosten für beispielsweise Trainer oder Schminke entstehen können. Die Abteilungsleitung hat darauf keinen Einfluss und die Kosten werden von der Formation selbst getragen.
Fälligkeit der Beiträge
Das Vereinsmitglied ist für die rechtzeitige und ordnungsgemäße Begleichung des Beitrages verantwortlich.
Für Mitglieder, die nicht am Einzugsverfahren teilnehmen, können Bearbeitungsgebühren erhoben werden (vgl. TSG-Beitragsordnung).
Arbeitsstunden
Im Jahr finden mindestens vier Arbeitseinsätze statt, an denen jedes Mitglied zwischen 16 und 65 Jahren gemäß der folgenden Auflistung Arbeitsstunden im Kalenderjahr zu leisten hat (anteilig bei unterjährigem Einritt)
- Mitglieder im Hobbybereich (2 Stunde)
- Mitglieder im Turnierbereich (10 Stunden)
- Passive Mitglieder (frei)
- Mitglieder der Formation, insofern sie sonst in keiner Gruppe sind: frei
- Abteilungsleitung: keine zusätzlich (wird durch ehrenamtliche Tätigkeit abgegolten)
Arbeitsstunden sind nur innerhalb eines Tanzpaares übertragbar. Jede nicht geleistete Stunde wird am Jahresende mit 12,00 Euro in Rechnung gestellt bzw. per Lastschrift abgebucht.
Die Abteilungsleitung hat die Möglichkeit, Arbeiten außerhalb der Arbeitseinsätze als Arbeitsstunden anzuerkennen. Außerdem darf die Abteilungsleitung die erforderlichen Arbeitsstunden für ein Kalenderjahr reduzieren.
Kündigungsfristen
Die Kündigung der Abteilungsmitgliedschaft ist zum 30. Juni und 31. Dezember eines Jahres möglich, wenn Sie spätestens einen Monat vorher schriftlich gegenüber dem Abteilungsleiter oder der TSG Mitgliederverwaltung erklärt wurde.
Voraussetzung zur TSA-Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft in der Abteilung setzt eine Mitgliedschaft in der TSG 1862 Weinheim voraus.
Infos
Weitere Infos finden Sie bei der TSG-Mitgliederverwaltung (Tel.: 06201 99950 oder Info@tsg-weinheim.de).